Einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Handlungs­anweisungen für Schulen während der Corona-Pandemie gibt es in diesem FAQ. Die Regelungen orientieren sich an den Vorgaben des Landes NRW. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

1. Was geschieht in der Schule zum Schutz der Schülerinnen und Schüler?

Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Covid-19-Virus in der Schule gelten die AHA-Regeln und das regelmäßige Lüften.

Zur Gewährleistung der Hygiene sind in allen Eingangsbereichen Desinfektions­spender angebracht worden. Außerdem finden sich in allen Klassen- und Fachräumen Seifen- und Papierspender. Hinweise zum richtigen Händewaschen sind in allen Klassen- und Fachräumen angebracht worden. Die Information zum Nachlesen finden Sie hier.

Es gilt während des gesamten Schultags im Schulgebäude und auf dem Schulgelände die Maskenpflicht.

Um die Schülerströme zu steuern, werden die Schülerinnen und Schüler nach den beiden großen Pausen von den Fachlehrern abgeholt.

Fünf-Minuten-Pausen werden individuell gemacht, damit sich keine großen Schüleransammlungen bilden.

2. Wie geschieht regelmäßiges Lüften?

In allen Unterrichtsräumen der Schule ist eine Querlüftung möglich.

Die Lehrkräfte sind über die Regeln des regelmäßigen Lüftens auf der Grundlage von Informationen des Bundesumweltamtes informiert worden. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei aktiv in den Prozess des Lüftens eingebunden.

3. Warum halten wir am Lehrerraumprinzip fest?

Dadurch, dass die Lehrkräfte ihren Raum verantwortlich bewirtschaften, ist sichergestellt, dass die Vorgaben der Hygiene, Lüftung und die Sitzordnung eingehalten werden. Wir haben in jedem Fach- und Klassenraum eine identische Bestuhlung vorgenommen. Jede Klasse der Sekundarstufe 1 hat mit ihren Klassenlehrern einen festen Sitzplan verabredet, der für alle Fächer im Klassenverband gilt.

Im Differenzierungsunterricht (Religion, prakt. Philosophie, MINT, DG, WPI, WPII) sitzen die Schüler nach Klassen getrennt und dabei nach Möglichkeit ähnlich wie im Klassenverband.

4. Ist das THG ein Corona-Hotspot?

Am THG hat es von Ende August (Beginn des neuen Schuljahres) bis Anfang Dezember fünf positive Corona-Fälle gegeben. Durch das Gesundheitsamt wurde daraufhin für insgesamt ca. 140 Schüler eine Quarantäne angeordnet und Testungen teilweise vor Ort durchgeführt. Die durchgeführten Testungen am THG ergaben dabei zwei positive Ergebnisse.

5. Wer sind Kontaktperson der Kategorie 1 und 2?

Das Robert-Koch-Institut hat ein Schaubild angefertigt, das zeigt, wer die Kontaktpersonen Kategorie und 1 und 2 sind. Dieses Schaubild finden Sie hier.

6. Was passiert, wenn der Schule ein positiver Corona-Fall gemeldet wird?

Nach der Meldung eines positiven Corona-Falls erfasst die Schule die Kontakt­personen der Kategorie 1. Das sind:

  • Alle unmittelbaren Sitznachbarn des Schülers;
  • weitere Personen (Schüler, Lehrkräfte, Personal), die länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe des Schülers waren.

Die Schule dokumentiert

  • die Einhaltung des vorgeschriebene Lüftungs-Rhythmus;
  • die Einhaltung der Maskenpflicht.

Die Schule sendet

  • die Liste der Kontaktpersonen der Kategorie 1 sowie Masken- und Lüftungs-Dokumentation an das Gesundheitsamt.

Die Schule informiert

Das Gesundheitsamt veranlasst für alle Kontaktpersonen der Kategorie 1

  • die Ordnungsverfügung, die vom Ordnungsamt ausgestellt wird;
  • die Covid-19 Testungen.

Nur Kontaktpersonen der Kategorie 1 gehen in häusliche Quarantäne. Der Schulbetrieb wird fortgesetzt.

Schüler*innen, die nicht Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind, werden auf Corona-Symptome hin beobachtet / werden zur Selbstbeobachtung angeleitet. Wenn Symptome auftreten, müssen die Eltern Kontakt zu ihrem Hausarzt / Kinderarzt aufnehmen. Wenn ein Test notwendig ist, wird dieser durch den Arzt veranlasst.

7. Wer verhängt die Quarantäne?

Für die Anordnung von Quarantänemaßnahmen sind nach geltender Rechtslage grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden in Zusammenarbeit mit den unteren Gesundheitsbehörden zuständig. Die Entscheidungen zu Quarantänemaßnahmen und auch weitergehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen von den zuständigen Stellen (Ordnungs­behörden und untere Gesundheitsbehörden) getroffen werden. Eine Übertragung dieser Entscheidungen auf die Leitungen von Schulen und Kindertages­einrichtungen ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Flyer des Robert-Koch-Instituts, den Sie hier finden.

8. Wo wird die Testung durchgeführt?

Wenn wir die Information erhalten, dass die Testung einer größeren Schülergruppe, die sich in Quarantäne befinden, in der Schule durchgeführt wird, informieren wir die Eltern telefonisch und per Mail über den Termin.

Wir reservieren dann zu diesem Termin einen Raum zur Testung, der von außen direkt zu begehen ist. Der Testraum wird weitreichend abgesperrt von den übrigen Schülerströmen im Schulgebäude.

Eine Testung von Kontaktpersonen der 1. Kategorie ist nicht verpflichtend. Die Eltern müssen der Testung zustimmen. Die Einverständniserklärung finden Sie hier.

Zur Testung ist die Versicherungskarte mitzubringen.

9. Lernen auf Distanz – wer nimmt daran teil und wie funktioniert das?

Schülerinnen und Schüler,

  1. die sie sich in Quarantäne befinden
  2. oder die durch ein ärztliches Attest vom Präsenzunterricht befreit sind,

nehmen nicht am Präsenzunterricht teil, sondern erhalten Unterricht auf Distanz. Dazu haben wir einen Leitfaden entwickelt, den Sie hier bald finden.