Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

das Schulministerium hat mir folgende Informationen zukommen lassen, die ich umgehend an Sie weitergeben möchte:

„In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen. ….

Falls die Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien ihre für den 21. oder 22. Dezember 2020 geplanten Klausuren oder mündlichen Prüfungen als Ersatz für Klausuren nicht problemlos verschieben können, kann es trotz Unterrichtsfrei bei diesen Terminen verbleiben.

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. …

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. …

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.

Informationen zum weiteren Vorgehen

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin werden im Rahmen ihrer nächsten Konferenz am 25. November 2020 unter anderem über den Schulbetrieb in den Ländern in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Zielsetzung der Beratungen ist ein weiterhin möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen für den Schulbetrieb in den Ländern im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens. Soweit sich aus entsprechenden Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin ein Anpassungsbedarf für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ergibt, werde ich Sie darüber zeitnah im Nachgang zu diesen Beratungen der Länder mit dem Bund informieren.“

Wir haben uns entschieden, die Klausuren, die für den 21. und 22. Dezember geplant waren, in die letzte Dezemberwoche bzw. auf Anfang Januar zu verschieben. Die Oberstufenschülerinnen und –schüler bitte ich die Terminänderungen zur Kenntnis zu nehmen.

Bzgl. der Notbetreuung wird Frau Sopart über die Klassenlehrerinnen und –lehrer der Klassen 5 und 6 zeitnah den Bedarf in den Familien abfragen und Ihnen gegebenenfalls ein Antragsformular zukommen lassen. Sie finden das Antragsformular auch hier und können es gerne ausgefüllt beim Klassenlehrer abgeben. Die Betreuung wird von uns umfänglich, wie oben dargestellt, geleistet.

Für die anstehende Adventszeit wünschen wir Ihnen und Ihren Familien besinnliche Stunden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Mit besten Grüßen

J. Schürmann und N. Wisniewski