Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

in den Herbstferien ist die Zahl der Corona-Infektionen in unserer Stadt und im Kreis Recklinghausen stark gestiegen. Die Herbst- und Wintermonate stellen uns mit Blick auf das aktuelle Geschehen vor besondere Herausforderungen. Wir möchten Ihnen/Euch deshalb bekannte Regeln erneut in Erinnerung rufen und weitere Handlungsanweisungen, die sich aus der aktuellen Situation der Corona-Pandemie vor Ort ergeben, mitteilen:

  1. Es gelten weiterhin die AHA-Regeln, ergänzt um eine vierte Regel, die mit einem L abgekürzt wird: AHA+L:
    A - Abstand halten
    H - Hygiene beachten
    A - Alltagsmasken tragen
    L - Lüften
  2. Wir werden alle Räume regelmäßig und gründlich nach 20 Minuten und in den Pausen lüften.
  3. Wir müssen wieder überall in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, insbesondere auch während des Unterrichts. Ihr Kind sollte aus diesem Grund mindestens eine weitere Maske zum Wechseln während des Unterrichtstags dabei haben.
  4. Vorerkrankte Schülerinnen und Schüler können mit einem vorgelegten Attest im Distanzunterricht beschult werden. Klassenarbeiten und Klausuren müssen geschrieben werden.
  5. Schülerinnen und Schüler müssen sich, wenn Sie in einem Risikogebiet in Urlaub waren, in Quarantäne begeben. Die Schule muss sofort benachrichtigt und der Grund schriftlich mitgeteilt werden. Die Schule kann bei Zweifeln Nachweise über die Reise verlangen und auch Erkundigungen beim Gesundheitsamt einziehen. Die Quarantäne ist keine Schulpflichtverletzung und kein schulischer Pflichtenverstoß und wird daher nicht bestraft.
  6. Sportunterricht wird in unserer gut durchlüfteten Sporthalle unter besonderen Hygieneregeln stattfinden können.
  7. Für die unterrichtsfreie Zeit sind für die Oberstufenschülerinnen und -schüler weitere Aufenthaltsräume geschaffen worden. Neben dem bekannten Schülerarbeitsraum in der 1. Etage des Altbaus steht den Schülern ein weiterer Aufenthaltsraum bis 12:30 Uhr in der Übermittagsbetreuung zur Verfügung. Außerdem kann der Innenhof zum Aufenthalt von Oberstufenschülern genutzt werden.
  8. Im öffentlichen Raum, d. h. vor dem Schulgelände, dürfen nur 5 Personen - außer es handelt sich um Personen aus zwei Haushalten - zusammenstehen.

Zum Abschluss möchten wir nochmals darauf aufmerksam machen, dass es vom verantwortungsvollen Verhalten aller und der zuverlässigen Einhaltung der obigen Regeln abhängt, wie gut wir in den nächsten Wochen durch die Corona-Pandemie kommen. Handeln wir also weiter mit großer Bedachtsamkeit und Umsicht für uns und unseren Nächsten.

Passen Sie/Ihr auf euch auf und bleibt gesund!

J. Schürmann (Schulleiter) und N. Wisniewski (stellvertr. Schulleiter)