Flyer Projekt Titel 001 1 350x700Das THG zeigt die Wanderausstellung vom 02. September bis 17. September 2021 im Rahmen des THG-Gedenkjahrs „Opfern ein Gesicht geben. THG und Süd erinnern und gestalten Zukunft miteinander“

Am Theodor-Heuss-Gymnasium wird am 02. September 2021 um 18.00 Uhr die Ausstellung „Du Jude! – Alltäglicher Antisemitismus in Deutschland“ der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in unserer Schulmensa eröffnet. 

Nach der Eröffnung ist die Ausstellung "Du Jude! – Alltäglicher Antisemitismus in Deutschland" vom 03. September bis zum 17. September am THG zu sehen. Die Ausstellung ist eine speziell für Jugendliche und Lehrkräfte konzipierte Schau, die den Judenhass der Gegenwart beleuchtet.

Häufig wird Judenfeindschaft immer noch als rein historisches Phänomen betrachtet und vorwiegend mit dem Nationalsozialismus verknüpft. Dass Antisemitismus jedoch ein heutiges und alltägliches Problem für Jüdinnen und Juden in Deutschland darstellt, er verschiedene, auch neuere Formen annimmt und in allen Schichten der Gesellschaft anzutreffen ist, darauf weisen empirische Studien seit Jahren hin.

Mit der Ausstellung am THG, die nicht nur grundsätzlich über Antisemitismus informiert, sondern vor allem den Bezug zu Alltagswelten von Jugendlichen herstellt, werden aktuelle Formen der Judenfeindschaft zum Thema gemacht. Dies geschieht anhand von zahlreichen Beispielen, unter anderem aus den Bereichen Musik, Sport, Internet und natürlich Schule. Die Perspektiven und alltäglichen Erfahrungen von Jüdinnen und Juden sowie die Bedrohungslage für jüdisches Leben in Deutschland werden so konkret sichtbar gemacht.

Hinweis: Vor der Teilnahme an der Ausstellungseröffnung bzw. dem Besuch der Ausstellung ist eine  Anmeldung per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 02361/37 59 40 erforderlich. Zu berücksichtigen ist, dass ein Besuch nur geimpft, genesen oder unter Vorlage eines negativen Corona-Tests (nicht älter als 48 Stunden) möglich ist. Im Schulgebäude ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung notwendig.